Feste oder verlängerbare Dauer: ein echter Unterschied

Ein Geschäftsmietvertrag mit fester Dauer kann in der Regel nicht vor Ablauf gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Anders als bei einer Wohnungsmiete ist der Kündigungsschutz hier eingeschränkter. Die genaue Dauer und die Verlängerungsbedingungen vor der Unterschrift zu prüfen verhindert eine längere Bindung als geplant.

Umbauten und Einrichtungen: wer zahlt, wer entscheidet

Ein Geschäftsmietvertrag, der bei Umbauarbeiten unklar bleibt (wer sie finanziert, wer sie bewilligt, was bei Vertragsende damit geschieht), erzeugt häufig Streitigkeiten beim Auszug, insbesondere bezüglich der vom Vermieter verlangten Rückbaupflicht.

Untermiete und Abtretung: nicht zu vernachlässigende Klauseln

Falls sich Ihre Tätigkeit weiterentwickeln kann (Teilumzug, Zusammenarbeit mit Dritten), muss die Möglichkeit der Untermiete oder Abtretung ausdrücklich vorgesehen werden. Andernfalls hängt sie von der Zustimmung der Vermieterschaft ab, die diese in gewissen Fällen ohne besonderen Grund verweigern kann.

Ein wichtiger Hinweis

Dieser Ratgeber stellt allgemeine Regeln dar, keine individuelle Rechtsberatung. Das Mietrecht variiert in wichtigen Punkten je nach Kanton und Art der Räumlichkeiten.

Für die Prüfung eines Mietvertrags vor der Unterschrift siehe unsere Abo-Formeln.