Mangel in der Wohnung: Mietzinsreduktion

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Schimmel, defekte Heizung, Wasserschaden, lärmige Baustelle: Ein andauernder Mangel gibt Anspruch auf Behebung und Mietzinsreduktion. Wir verfassen Mängelrüge und Reduktionsbegehren formgerecht.

Inbegriffen

  • Einordnung des Mangels und übliche Reduktion
  • Mängelrüge mit Frist zur Behebung
  • Herabsetzungsbegehren
  • Erklärung der Hinterlegung des Mietzinses, falls nötig

Was wir brauchen

Fotos des Mangels, Datum der Entdeckung und Korrespondenz mit der Verwaltung.

Gut zu wissen

Hören Sie nie einfach auf, die Miete zu bezahlen: Das ist ein Kündigungsgrund. Die Hinterlegung ist erst nach schriftlicher Aufforderung und angemessener Frist möglich (Art. 259g OR). Die Reduktion gilt ab Kenntnis des Vermieters (Art. 259d OR).

Häufige Fragen

Mangel in der Wohnung: Mietzinsreduktion

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