Kündigung anfechten oder Erstreckung verlangen

CHF 190EndpreisLieferung innert 2 Arbeitstagen
Bestellen · CHF 190

Sie haben die Kündigung erhalten? Sie können sie anfechten, wenn sie missbräuchlich ist, oder eine Erstreckung verlangen, wenn der Auszug Härten bringt. Wir verfassen das Gesuch an die Schlichtungsbehörde.

Inbegriffen

  • Prüfung der Formgültigkeit der Kündigung
  • Analyse der Gründe: anfechtbar oder nicht
  • Gesuch um Aufhebung und/oder Erstreckung, einreichebereit

Was wir brauchen

Das amtliche Kündigungsformular, Umschlag oder Abholungsschein und Ihren Mietvertrag.

Gut zu wissen

Die Frist beträgt 30 Tage ab Empfang der Kündigung (Art. 273 OR). Eine Kündigung ohne amtliches Formular ist nichtig (Art. 266l und 266o OR). Die Erstreckung kann bei Wohnungen bis vier Jahre dauern (Art. 272b OR).

Häufige Fragen

Kündigung anfechten oder Erstreckung verlangen

CHF 190 Endpreis

Bestellen