Mietkaution zurückholen

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Die frühere Verwaltung blockiert die Kaution oder verrechnet Instandstellungskosten? Wir prüfen, was wirklich verlangt werden darf, und verfassen Bestreitung und Freigabegesuch.

Inbegriffen

  • Analyse des Abnahmeprotokolls und der Kosten
  • Abgrenzung normale Abnützung / Schäden zu Ihren Lasten
  • Bestreitung und Gesuch um Freigabe der Kaution

Was wir brauchen

Mietvertrag, Antritts- und Abnahmeprotokoll sowie die Abrechnung der Verwaltung.

Gut zu wissen

Normale Abnützung trägt der Vermieter (Art. 267 OR). Hat der Vermieter innert eines Jahres nach Mietende keinen Anspruch rechtlich geltend gemacht, können Sie die Bank um Freigabe ersuchen (Art. 257e OR).

Häufige Fragen

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