Anfechtung des Anfangsmietzinses

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Sie sind eben eingezogen und die Miete ist deutlich höher als beim Vormieter? Vielleicht können Sie sie anfechten. Wir prüfen Ihre Chancen und verfassen das Gesuch an die Schlichtungsbehörde.

Inbegriffen

  • Prüfung der Anfechtungsvoraussetzungen
  • Kontrolle des amtlichen Formulars
  • Gesuch an die Schlichtungsbehörde, einreichebereit
  • Erläuterung des Verfahrens und der Risiken

Was wir brauchen

Ihren Mietvertrag, das amtliche Formular (falls erhalten) und das Datum der Schlüsselübergabe.

Gut zu wissen

Die Frist beträgt 30 Tage ab Übernahme der Sache (Art. 270 OR). In mehreren Kantonen muss der Vermieter den Vormietzins auf einem amtlichen Formular mitteilen; fehlt es, kann auch dies geltend gemacht werden.

Häufige Fragen

Anfechtung des Anfangsmietzinses

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