Geliehenes oder geschuldetes Geld zurückholen

CHF 99EndpreisLieferung innert 3 Arbeitstagen
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Sie haben einer nahestehenden Person Geld geliehen, etwas verkauft ohne bezahlt zu werden oder Kosten vorgeschossen? Wir verfassen die Mahnung und bereiten das Betreibungsbegehren vor.

Inbegriffen

  • Prüfung der Beweise für die Forderung
  • Mahnung mit Zahlungsfrist
  • Vorbereitetes Betreibungsbegehren

Was wir brauchen

Belege für das Darlehen oder die Schuld: Nachrichten, Überweisungen, Schuldanerkennung.

Gut zu wissen

Ein Darlehen ohne Fälligkeit ist innert sechs Wochen nach der ersten Aufforderung zurückzuzahlen (Art. 318 OR). Eine unterzeichnete Schuldanerkennung erleichtert die Fortsetzung stark (Art. 82 SchKG).

Häufige Fragen

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